Rezepte und Überweisungen
Hier können Sie Rezepte und Überweisungen bestellen oder uns eine Nachricht schicken.
ACHTUNG: Informationen zum elektronischen Rezept ab 1.1.2024
Für gesetzlich versicherte Patienten wird das elektronische Rezept ab dem 1.1.2024 verpflichtend eingeführt. Das führt zu Änderungen bei der Rezeptbestellung!
VOR der Bestellung von Medikamenten zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung („rotes Rezept“) müssen sie Ihre Versichertenkarte und auch Ihren – falls vorhanden – Zuzahlungsbefreiungsausweis in der Praxis eingelesen haben! Erst DANACH können wir Ihnen E-Rezepte ausstellen!
Wenn Sie Rezepte bestellen und wir Ihre Versichertenkarte im laufenden Quartal bereits eingelesen haben, können Sie am nächsten Arbeitstag ab 9 Uhr in eine Apotheke Ihrer Wahl gehen und das E-Rezept dort durch Vorlage Ihrer Gesundheitskarte einlösen. Wir senden Ihnen diesbezüglich keine weitere Bestätigungs-Email zu.
Folgende Rezepte und Formulare können derzeit nicht elektronisch ausgestellt werden und müssen weiterhin auf Papier ausgedruckt werden:
- Privatrezepte
- Grüne Rezepte
- BTM-Rezepte (Betäubungsmittel-Rezepte)
- Rezepte für Heil- und Hilfsmittel (Krankengymnastik, Ergotherapie etc.)
- Parenterale Ernährung
- Verschiedene Medikamente, die als frei verkäufliche OTC-Medikamente klassifiziert sind, aber unter bestimmten Umständen über die GKV verordnet werden können
- Überweisungen
- Rehasport
- häusliche Krankenpflege
- Bescheinigungen und ähnliches
Bei technischen Störungen werden zunächst weiterhin die bisherigen „roten“ Rezepte ausgestellt.
Privatpatienten können zurzeit keine elektronischen Rezepte erhalten.
BITTE BEACHTEN SIE:
- Bitte geben Sie bei der Bestellung von Überweisungen unbedingt einen Grund für die Überweisung mit an, falls zutreffend auch die passende Körperseite (z.B. linkes Knie statt nur Knie). Nur dann können wir Ihre Überweisung richtig ausfüllen.
- Insbesondere beim Medikamenten die nicht primär von uns angesetzt wurden (also z.B. vom Hautarzt, Orthopäde, Augenarzt etc) ist die Angabe des Grundes für die Einnahme und die Häufigkeit der Einnahme zwingend erforderlich für eine Verordnung über die gesetzliche Krankenkassen. Ohne diese Angaben können wir solche Anfragen nicht ordentlich bearbeiten und es kommt zu Verzögerungen und Nachfragen bei der Rezeptausstellung.
Abholzeiten für Bestellungen:
Montag: Bestellung vor 17 Uhr –> Dienstag ab 9 Uhr, Bestellung nach 17 Uhr –> Mittwoch ab 9 Uhr
Dienstag: Bestellung vor 17 Uhr –> Mittwoch ab 9 Uhr, Bestellung nach 17 Uhr –> Donnerstag ab 9 Uhr
Mittwoch: Bestellung vor 12 Uhr –> Donnerstag ab 9 Uhr, Bestellung nach 12 Uhr –> Freitag ab 9 Uhr
Donnerstag: Bestellung vor 17 Uhr –> Freitag ab 9 Uhr, Bestellung nach 17 Uhr –> Montag ab 9 Uhr
Freitag: Bestellung vor 12 Uhr –> Montag ab 9 Uhr, Bestellung nach 12 Uhr und am Wochenende –> Dienstag ab 9 Uhr
Bitte denken Sie bei der Abholung an Ihre Versichertenkarte (sofern im laufenden Quartal noch nicht eingelesen). Neue Quartale beginnen am 1.1, 1.4., 1.7. und 1.10 eines Jahres. Bitte geben Sie auch Ihr Geburtsdatum an (das erleichtert uns die Zuordnung, da wir doch einige Patienten mit gleichem Namen haben) und eine eMail-Adresse oder eine Telefonnummer, dann können wir uns bei Rückfragen rasch bei Ihnen melden.