Grippeschutzimpfung und COVID-Impfung

Zur Impfen wir die COVID und auch die Grippeschutzimpfung. Wir versuchen beide Impfungen am gleichen Tag durchzuführen und haben hiermit bisher gute Rückmeldungen bekommen. Die Impfempfehlung finden Sie im Anhang.

Empfehlung COVID-Impfung Stand Herbst 2023

Risikogruppen (chronisch kranke Menschen) und Erwachsene ab 60 Jahren:

  • Basisimmunisierung bestehend aus 3 Sars-Cov-2 Antigenkontakten (hier zählen Impfungen und Erkrankungen, wenn möglich davon 2 Impfungen).
  • Auffrischimpfungen empfohlen im Abstand von 12 Monaten zur letzten Impfung oder der letzten Erkrankung. Vorzugsweise sollte im Herbst geimpft werden.

Gesunde Allgemeinbevölkerung bis zum 60. Lebensjahr:

  • Basisimmunität bestehend aus 3 Sars-Cov-2 Antigenkontakten (hier zählen Impfungen und Erkrankungen), wenn möglich davon 2 Impfungen.
  • Darüber hinaus im Moment keine weitere Impfempfehlung.

Gesunde Kinder und Jugendliche:

  • Zur Zeit keine weiteren Impfungen empfohlen

Patienten mit schwerer Immunschwäche:

  • Hier können individuell abgestimmte Impfungen nach Rücksprache erfolgen.

Berufliche Indikation für medizinisches und pflegendes Personal und enge Kontaktpersonen von Immunsupprimierten:

  • Basisimmunisierung bestehend aus 3 Sars-Cov-2 Antigenkontakten (hier zählen Impfungen und Erkrankungen, wenn möglich davon 2 Impfungen).
  • Auffrischimpfungen empfohlen im Abstand von 12 Monaten zur letzten Impfung oder der letzten Erkrankung. Vorzugsweise sollte im Herbst geimpft werden.

Die vollständigen Empfehlungen finden sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts:

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_STIKO_Empfehlungen.html

Die Grippeschutzimpfung ist empfohlen für:

  • alle Personen ab 60 Jahre
  • Chronisch erkrankte Menschen mit Krankheiten z.B. der Atmungsorgane, Herz-Kreislauferkrankungen, Leber- und Nierenerkrankungen, Diabetes, neurologische Erkrankungen, Immundefekte, HIV-Infektion
  • Schwangere ab dem 2. Trimenon
  • Bewohner von Alters- und Pflegeheimen
  • Personen die im Haushalt mit Risikopersonen leben oder diese anderweitig gefährden könnten
  • Personen mit umfangreichem beruflichen Kontakt zu Risikopersonen
  • Personen in Berufen mit umfangreichem Publikumsverkehr
  • Personen mit beruflichem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln

Diese Personen können wir über die gesetzliche Krankenversicherung impfen.

Privatversicherte und Personen die unter keine der o.g. Kategorien fallen bekommen ein Privatrezept für den Impfstoff und eine Rechnung für die Impfung.


FFP2-Masken in Arztpraxen

Information zur Maskenpflicht

Die allgemeine Maskenpflicht in Arztpraxen endet am 7.4.2023.

Bitte bedenken Sie: Wir behandeln in unserer Arztpraxis auch sehr infektanfällige Personen z.B. mit Immunschwäche, laufender Chemotherapie etc. Im Rahmen unseres Hausrechts behalten wir die Maskenpflicht daher für Patienten mit Infektanzeichen bei. Das heißt:

Patienten mit Infektanzeichen (Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Fieber, Durchfall, …) dürfen die Praxis nur mit FFP2-Maske betreten.

Allen anderen Patienten empfehlen wir freiwillig Maske zu tragen, um das Risiko einer Ansteckung gering zu halten.


Rezeptabholzeiten

Montag: Bestellung vor 17 Uhr –> Dienstag ab 9 Uhr, Bestellung nach 17 Uhr –> Mittwoch ab 9 Uhr

Dienstag: Bestellung vor 17 Uhr –> Mittwoch ab 9 Uhr, Bestellung nach 17 Uhr –> Donnerstag ab 9 Uhr

Mittwoch: Bestellung vor 12 Uhr –> Donnerstag ab 9 Uhr, Bestellung nach 12 Uhr –> Freitag ab 9 Uhr

Donnerstag: Bestellung vor 17 Uhr –> Freitag ab 9 Uhr, Bestellung nach 17 Uhr –> Montag ab 9 Uhr

Freitag: Bestellung vor 12 Uhr –> Montag ab 9 Uhr, Bestellung nach 12 Uhr und am Wochenende –> Dienstag ab 9 Uhr