Informationen zum E-Rezept

Ab dem 1.1.2024 wird das digitale E-Rezept das „klassische“ rote Rezept verpflichtend ablösen. Diese E-Rezepte werden elektronisch an spezielle Server übermittelt. Patienten können diese Rezepte in der Apotheke wie folgt einlösen:

Folgende Rezepte können derzeit nicht elektronisch ausgestellt werden und müssen weiterhin auf Papier ausgedruckt werden:

  • Privatrezepte
  • Grüne Rezepte
  • Rezepte für Heil- und Hilfsmittel
  • Parenterale Ernährung
  • Verschiedene Medikamente, die als frei verkäufliche OTC-Medikamente klassifiziert sind, aber unter bestimmten Umständen über die GKV verordnet werden können

Bei technischen Störungen werden zunächst weiterhin die bisherigen „roten“ Rezepte ausgestellt.

Privatpatienten können zurzeit keine elektronischen Rezepte erhalten.

Der Vorteile des elektronisches Rezeptes:

  • Wenn wir Ihre Versichertenkarte in diesem Quartal schon eingelesen haben dann müssen sie e-Rezepte nicht mehr in der Praxis abholen sondern können sie auf o.g. Wegen direkt in der Apotheke einlösen

Leider sind mit den neuen elektronischen Rezepten auch neue Schwierigkeiten verbunden. In folgenden Fällen wird es für Sie leider komplizierter:

  • Wenn wir Ihre Versichertenkarte in diesem Quartal noch nicht eingelesen haben, können wir keine e-Rezepte mehr vorbereiten, die Sie direkt nach dem Einlesen der Versichertenkarte mitnehmen können. Der Grund ist, dass das Rezept bereits an die Server übertragen würde, bevor wir die Versichertenkarte eingelesen und damit den Versicherungsstatus geprüft haben.
  • Wenn Sie in die Praxis kommen und schnell ein Rezept direkt mitnehmen möchten. Wenn unser Personal Rezepte vorbereitet, müssen diese elektronisch vom Arzt freigegeben werden, auf den sie vorbereitet sind. Das bedeutet, dass nicht mehr der Arzt unterschreiben kann, der gerade Zeit hat. Zudem benötigt diese elektronische Signatur mehr Zeit und kann nicht mehr „nebenbei im Vorbeigehen“ geleistet werden. Es ist allerdings möglich, dass Sie in der Praxis nicht auf das Ausstellen des Rezeptes warten, sondern es später in der Apotheke mit Ihrer Versichertenkarte oder der E-Rezept-App elektronisch abrufen. (Allerdings könnte es hier zu Schwierigkeiten kommen, falls ärztlicherseits Rückfragen zum Medikament bestehen).
  • Wenn Sie zuzahlungsbefreit sind, müssen Sie vor Ausstellung des ersten Rezeptes Ihren Befreiungsausweis in der Praxis unaufgefordert vorlegen. Politisch gewollt ist es nicht möglich, eine Zuzahlungsbefreiung in der Praxissoftware dauerhaft zu hinterlegen; sie muss nach Prüfung der Befreiung jedes Quartal neu eingegeben werden. Auf den bisherigen Papierrezepten konnte die Apotheke dies noch korrigieren. Laut den Apotheken vor Ort ist dies jetzt nicht mehr möglich. Um Ihnen und uns Zusatzarbeit zu ersparen, legen Sie den Ausweis zusammen mit Ihrer Versichertenkarte vor einer Rezeptbestellung in der Praxis vor!

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um sich Zugangsdaten für die E-Rezept-App zu besorgen (meist benötigen Sie dafür einen PIN-Code zu Ihrer Versichertenkarte). Weitere Infos finden Sie unter https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de. Hiermit können Sie sich die ausgestellten Rezepte ansehen, bevor Sie mit Ihrer Versichertenkarte in die Apotheke gehen.

Papierausdrucke der Rezepte werden wir nicht mehr routinemäßig ausstellen, sondern nur noch auf Wunsch.

Zusammengefasst hier unsere Empfehlungen:

  • Besorgen Sie sich die E-Rezept-App mit Zugangsdaten von Ihrer Krankenkasse.
  • Wenn Sie regelmäßig Medikamente benötigen, richten Sie sich zu Beginn des Quartals eine Erinnerung ein, um Ihre Versichertenkarte und gegebenenfalls den Befreiungsausweis in der Praxis einlesen zu lassen. Dann gehen Dauerrezepte / Folgerezepte deutlich unkomplizierter.
  • Atmen Sie tief durch, wenn etwas nicht funktioniert. Die Politik hat beschlossen, ein recht fehlerbehaftetes und im Moment noch sehr langsames System über uns alle auszukippen und es erst im „Live-Betrieb“ zu verbessern. Hoffen wir zusammen, dass das System irgendwann so gut funktioniert, dass es eine Verbesserung und nicht nur Verschlechterungen mit sich bringt.

Grippeschutzimpfung und COVID-Impfung

Zur Impfen wir die COVID und auch die Grippeschutzimpfung. Wir versuchen beide Impfungen am gleichen Tag durchzuführen und haben hiermit bisher gute Rückmeldungen bekommen. Die Impfempfehlung finden Sie im Anhang.

Empfehlung COVID-Impfung Stand Herbst 2023

Risikogruppen (chronisch kranke Menschen) und Erwachsene ab 60 Jahren:

  • Basisimmunisierung bestehend aus 3 Sars-Cov-2 Antigenkontakten (hier zählen Impfungen und Erkrankungen, wenn möglich davon 2 Impfungen).
  • Auffrischimpfungen empfohlen im Abstand von 12 Monaten zur letzten Impfung oder der letzten Erkrankung. Vorzugsweise sollte im Herbst geimpft werden.

Gesunde Allgemeinbevölkerung bis zum 60. Lebensjahr:

  • Basisimmunität bestehend aus 3 Sars-Cov-2 Antigenkontakten (hier zählen Impfungen und Erkrankungen), wenn möglich davon 2 Impfungen.
  • Darüber hinaus im Moment keine weitere Impfempfehlung.

Gesunde Kinder und Jugendliche:

  • Zur Zeit keine weiteren Impfungen empfohlen

Patienten mit schwerer Immunschwäche:

  • Hier können individuell abgestimmte Impfungen nach Rücksprache erfolgen.

Berufliche Indikation für medizinisches und pflegendes Personal und enge Kontaktpersonen von Immunsupprimierten:

  • Basisimmunisierung bestehend aus 3 Sars-Cov-2 Antigenkontakten (hier zählen Impfungen und Erkrankungen, wenn möglich davon 2 Impfungen).
  • Auffrischimpfungen empfohlen im Abstand von 12 Monaten zur letzten Impfung oder der letzten Erkrankung. Vorzugsweise sollte im Herbst geimpft werden.

Die vollständigen Empfehlungen finden sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts:

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_STIKO_Empfehlungen.html

Die Grippeschutzimpfung ist empfohlen für:

  • alle Personen ab 60 Jahre
  • Chronisch erkrankte Menschen mit Krankheiten z.B. der Atmungsorgane, Herz-Kreislauferkrankungen, Leber- und Nierenerkrankungen, Diabetes, neurologische Erkrankungen, Immundefekte, HIV-Infektion
  • Schwangere ab dem 2. Trimenon
  • Bewohner von Alters- und Pflegeheimen
  • Personen die im Haushalt mit Risikopersonen leben oder diese anderweitig gefährden könnten
  • Personen mit umfangreichem beruflichen Kontakt zu Risikopersonen
  • Personen in Berufen mit umfangreichem Publikumsverkehr
  • Personen mit beruflichem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln

Diese Personen können wir über die gesetzliche Krankenversicherung impfen.

Privatversicherte und Personen die unter keine der o.g. Kategorien fallen bekommen ein Privatrezept für den Impfstoff und eine Rechnung für die Impfung.


FFP2-Masken in Arztpraxen

Information zur Maskenpflicht

Die allgemeine Maskenpflicht in Arztpraxen endet am 7.4.2023.

Bitte bedenken Sie: Wir behandeln in unserer Arztpraxis auch sehr infektanfällige Personen z.B. mit Immunschwäche, laufender Chemotherapie etc. Im Rahmen unseres Hausrechts behalten wir die Maskenpflicht daher für Patienten mit Infektanzeichen bei. Das heißt:

Patienten mit Infektanzeichen (Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Fieber, Durchfall, …) dürfen die Praxis nur mit FFP2-Maske betreten.

Allen anderen Patienten empfehlen wir freiwillig Maske zu tragen, um das Risiko einer Ansteckung gering zu halten.


Rezeptabholzeiten

Montag: Bestellung vor 17 Uhr –> Dienstag ab 9 Uhr, Bestellung nach 17 Uhr –> Mittwoch ab 9 Uhr

Dienstag: Bestellung vor 17 Uhr –> Mittwoch ab 9 Uhr, Bestellung nach 17 Uhr –> Donnerstag ab 9 Uhr

Mittwoch: Bestellung vor 12 Uhr –> Donnerstag ab 9 Uhr, Bestellung nach 12 Uhr –> Freitag ab 9 Uhr

Donnerstag: Bestellung vor 17 Uhr –> Freitag ab 9 Uhr, Bestellung nach 17 Uhr –> Montag ab 9 Uhr

Freitag: Bestellung vor 12 Uhr –> Montag ab 9 Uhr, Bestellung nach 12 Uhr und am Wochenende –> Dienstag ab 9 Uhr